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Artificial Intelligence Act (aktualisiert)

  • Beitrags-Kategorie:Data Science

Der Artificial Intelligence Act (AI Act, zu Deutsch: Gesetz über künstliche Intelligenz)[1] ist eine Regulierung der Europäischen Union, die am 21.04.2021 von der Europäische Kommission vorgeschlagen wurde. Beim AI Act handelt es sich um eine schwergewichtige Regulierung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Europäischen Raum. Er regelt das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und Verwendung von KI in der EU durch Gruppierung von KI-Anwendungen nach potenziellem Risiko. Der AI Act verfolgt unter anderem das Ziel, Diskriminierungen auf Grund des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz zu vermeiden. Diese Verordnung wird nach ihrer Verabschiedung in europäisches Recht umzusetzen sein. Für Versicherer sind die darin enthaltenen Vorschriften zu berücksichtigen, zumal empfindliche Strafen drohen (u.a. Artikel 71 der Verordnung), sofern KI-Systeme eingesetzt werden, die z.B. das Verbot der in Artikel 5 genannten Verfahren missachten. Insoweit ist der AI Act auch für Actuarial Data Science in der bAV relevant.

Die genaue Wirkung auf die Versicherungsbranche ist noch nicht klar. Die hängt wesentlich davon ab, welche Verfahren und Prozesse als Bestandteil eines Hochrisikosystems gelten werden. Als Hochrisiko-KI-Systeme werden im Art. 6, Abs 2 die Systeme klassifiziert, die im Anhang III der Verordnung gelistet sind. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, hat aber am 14.06.2023 das Europäische Parlament passiert und die Abgeordneten haben ihre Verhandlungsposition zum Gesetz über künstliche Intelligenz angenommen. Dabei hat das Parlament den Kommissionsvorschlag deutlich angepasst und erweitert. In der Abänderung Nr. 723 wird der Anhang III Nr. 5 um einen Doppelbuchstaben ergänzt. Demnach gilt, dass „KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für Entscheidungen oder zur wesentlichen Einflussnahme auf Entscheidungen darüber, ob eine natürliche Person für eine Kranken- oder Lebensversicherung in Frage kommt, verwendet werden sollen“ zu den oben genannten Hochrisikosystemen zählen.[2]

Damit wurde der ursprüngliche Anpassungsvorschlag, der den AI Act um einen Passus erweitern soll, in dem KI-Systeme, die für die Festsetzung von Versicherungsprämien, Risikoprüfung und Schadenbewertung eingesetzt werden sollen, abgeschwächt. Hinsichtlich der Risikoprüfung der KI-Systeme finden sich nun die Lebens- und Krankenversicherer mit oben genanntem Aspekt der Entscheidung über Versicherungsschutz im Hochrisiko der Kategorie 2 wieder, mit der Folge, dass sich dies auch auf die Versorgungsträger der bAV auswirken wird.

Bis Dezember 2023 einigten sich die EU-Gesetzgebungsinstitutionen auf die Grundzüge des Gesetzes, wobei die Entwicklung des ChatGPT zu verzögerungen in den Verhandlungen geführt haben. Die 27 Mitgliedsländer stimmten dem Gesetzwerk am 21. Mai 2024 zu. [3]


[1] Kommissionsvorschlag des Artificial Intelligence Act in der Fassung vom 21.04.2021
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0206 abgerufen am 24.07.2023

[2] Siehe „Angenommene Texte“ zum „Gesetz über künstliche Intelligenz am 14.06.2023 – Straßburg“ unter https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0236_DE.html abgerufen am 24.07.2023

[3] Zusammenfassung des AI-Gesetzes auf hoher Ebene https://artificialintelligenceact.eu/de/high-level-summary/ abgerufen am 26.05.2024

Das vollständige Gesetz in der Fassung vom 19.04.2024 kann hier herunter geladen werden: https://artificialintelligenceact.eu/de/das-gesetz abgerufen am 26.05.2024

Ein nützlicher AI Act Explorer wird ebenfalls angeboten https://artificialintelligenceact.eu/de/ai-act-explorer/ abgerufen am 26.05.2024

In den letzten Jahren hat sich sehr viel getan im Rahmen der Europäischen Gesetzgebung. Es ist nicht leicht, diese Veränderungen nachzuvollziehen und in einen Gesamtkontext zu geben. Daher werde ich in loser Reihenfolge meine Blogbeiträge aus 2022 aktualisieren und mit den geeigneten Links versehen.

Die Links auf die offiziellen Seiten zu den Gesetzgebungsverfahren veralten sehr schnell. Alle Links sind zum jeweils unten angegebenen Datum aktuell.

Der hier beschriebene Text wurde von mir im Rahmen der Arbeiten am Ergebnisbericht des Ausschusses Altersversorgung zur „Data Science in der betrieblichen Altersversorgung“ der Deutschen Aktuarvereinigung erstellt und für den Blog-Beitrag redaktionell angepasst. Der Ergebnisbericht ist noch nicht veröffentlichts zum Stand 14.04.2024. Da aber die Gesetzgebund sich deutlich weiterentwickelt hat, möchte ich meine Seite an dieser Stelle aktuell halten.

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