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©Dr. Sebastian Leipert

Digital Markets Act

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Digital Markets Act (Vorschlag vom 15.12.2020)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zum offenen und fairen Umgang auf digitalen Märkten vorgelegt. Dieses „Gesetz über digitale Märkte“ legt für große Plattformen, die als Zugangstor bzw. Gatekeeper (original Wortlaut aus der Begründung des Gesetzes) zwischen Gewerblichen Nutzern und Endnutzern. Auf Grund ihrer Größe und des daraus resultierenden Netzwerkeffekts sowie auf Grund des umfassenden Trackings und Profilings von Endnutzern sind Gatekeeper in der Lage, Marktzutrittsschranken zu verstärken (siehe Kapitel 1, Begründung zum Vorschlag der Verordnung).

Das Gesetz definiert, ab wann eine Plattform in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt (Artikel 3), und schreibt verbindlich vor, welche Verbote und Gebote für Gatekeeper ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten (Artikel 5 und 6). Dort ist unter anderem geregelt, dass nach Artikel 5 a) es nicht zulässig ist, ohne Zustimmung eines Endnutzers personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Diensten des Gatekeepers oder aus Daten von Diensten Dritter zusammenzuführen.

Eine Erläuterung des Gesetzes findet sich hier.

https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de


Der aktuelle Entwurf kann hier heruntergeladen werden.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?qid=1608116887159&uri=COM%3A2020%3A842%3AFIN

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