Artificial Intelligence Act

Die Data Governance trat am 23. Juni 2022 in Kraft und gilt nach einer Nachfrist von 15 Monaten ab September 2023. Beim Artificial Intelligence Act handelt es sich um eine schwergewichtige Regulierung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Europäischen Raum. Diese Verordnung wird nach ihrer Verabschiedung in europäisches Recht umzusetzen sein. Für Versicherer sind die darin enthaltenen Vorschriften unbedingt zu berücksichtigen, zumal empfindliche Strafen drohen (u.a. Artikel 71 der Verordnung), sofern KI-Systeme eingesetzt werden, die z.B. das Verbot der in Artikel 5 genannten Verfahren missachten.


Die genaue Wirkung auf die Versicherungsbranche ist noch nicht klar. Die hängt wesentlich davon ab, welche Verfahren und Prozesse als Bestandteil eines Hochrisikosystems gelten werden. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und es finden derzeit die Anhörungen statt.


Die Aktuelle Fassung vom 21.04.2021 findet sich hier:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021PC0206

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