Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht
Die Digitale Rentenübersicht kommt und mit ihr sollen alle erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürger sich leicht und gut über ihre Altersvorsorgeansprüche informieren können, egal ob es sich um Ansprüche aus gesetzlicher Regelung, private Vorsorge oder betriebliche Altersvorsorge handelt. Ziel ist, dass alle Erwerbstätige gut informiert ihren Ruhestand planen können.
Das Gesetz wurde am 17.02.2021 verkündet
Bis es soweit ist, dass Bürgerinnen und Bürger Daten zu ihren Ansprüchen abrufen können, ist jede Menge Arbeit erforderlich, um die Digitale Rentenübersicht aufzubauen und einzurichten.
Mitarbeit in den Unterarbeitsgruppen der Fachbeiräte
Daher freue ich mich, dass ich die Arbeit der Fachbeiräte unterstützen darf und in den Unterarbeitsgruppen zur
- Finanzmathematik/fachlicher Datensatz
- Technische Schnittstellen
mitarbeiten darf.
Allgemeine Informationen zur Digitalen Rentenübersicht finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/digitale-rentenuebersicht-1779644